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Alle Infos zum Zertifizierungsverfahren von Präventionskursen bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention nach §20 SGB V

  Informationen zum Thema Primärprävention

Auf dieser Seite wollen wir Dir möglichst vollständig und kompakt einen Überblick über die Zentrale Prüfstelle für Prävention sowie den Leitfaden Prävention liefern. Mit Praxis-beispielen helfen wir Dir bei deinem Antrag auf Zertifizierung. Weitere Informationen sowie Hilfe zu deiner Zertifizierung findest du auf der Seite der Zentralen Prüfstelle für Prävention: www.zentrale-pruefstelle-praeventioan.de

  Der Leitfaden Prävention

Viele Krankheiten wie z.B Rückenschmerzen sind in maßgeblich auf Bewegungsmangel und eine Zunehmende Ökonomisierung am Arbeitsplatz zurückzuführen. Bewegungsmangel, übermäßiger Tabak- und Alkoholkonsum sowie Ernährungsfehler begünstigen erwiesenermaßen die Entstehung vieler Erkrankungen.

Mit dem § 20 SGB V verpflichtet der Gesetzgeber seit dem Jahr 2000 die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur finanziellen Förderung entsprechend zertifizierter primärpräventiven Leistungen. Die finanzielle Förderung soll soziale und persönliche Ungleichheiten beseitigen. Die Kriterien zur Vergabe dieser Leistungen sind im aktuellen Leitfaden Prävention (Stand 2018) des GKV-Spitzenverband geregelt. Eine Förderung nach § 20 SGB V ist nur möglich, wenn der jeweilige Kursleiter eine spezielle Grundqualifikation und Zusatzqualifikation nach § 20 SGB V vorweisen kann. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das genau sind erfährst du in diesem Artikel, den aktuellen Präventionsleitfaden des GKV Spitztenverbandes findest du hier.

 Die Zentrale Prüfstelle für Prävention/Fakten zur ZPP

Seit dem Jahr 2014 gibt es die Zentrale Prüfstelle für Prävention sie wurde von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist die Prüfung und Zertifizierung von Präventionskursen nach §20 Abs. 1 SGB V. Die Zertifizierung für Präventionskurse dient der Qualitätssicherung von Kursen.  Das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ zur Zertifizierung von Präventionskursen wird seither ausschließlich von der Zentralen Prüfstelle für Prävention vergeben und ist  von allen beteiligten Krankenkassen anerkannt.

 Die Vorteile

 Es ist nur noch eine Prüfung für die beteiligten Krankenkassen nötig, dadurch sinkt der Aufwand für den Kursanbieter deutlich.

 Es gibt eine Zentrale Kursdatenbank auf die alle Kassenpatienten/-mitglieder zugreifen können.

 Festgesetzte Bundeseinheitliche Prüfkriterien und somit einheitliche Prüfergebnisse, welche von allen Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft grundsätzlich anerkannt werden.

  Diese Angebote können Zertifiziert werden

Kurse der Primärprävention können aus den vier Handlungsfeldern zertifiziert werden. Für jedes Handlungsfeld wurden zwei Präventionsziele definiert. Die Nachfolgende Grafik verschafft Dir einen Überblick:

Abb.: Handlungsfelder der Primärprävention nach dem Leitfaden Prävention, Stand 2018

 Empfehlungen für die Kursgestaltung

 Die maximale Teilnehmeranzahl sollte zwischen  10 – 15 Teilnehmer liegen

 Das Konzept sollte eine Zielgruppenhomogenität aufweisen: Die Kursteilnehmer/innen gehören der ausgewiesenen Zielgruppe an

 Kontraindikationen: Kontraindikationen sind auszuschließen

 Der Umfang des Kurse sollte 8- 12 Einheiten umfassen

 Die Dauer einer Einheit sollte zwischen 45 – 90 Minuten liegen

 Der Kurs sollte 1 bis 2x wöchentlich angeboten werden.

Zertifizierung nach § 20 SGB V/Das Wichtigste im Überblick

 Durch die ZPP wird ausschließlich eine Zertifizierung für die Primärpräventions Maßnahme selbst angeboten, die ZPP zertifiziert weder Kursleiter noch Unternehmen.

 § 20 SGB V befasst sich ausschließlich mit Präventionskursen, die in Gruppen angeboten werden.

 Die Krankenkassen fördern die Teilnahme an entsprechenden zertifizierten Präventionskursen.

 § 20 SGB V ist ein Gesetz, das den Krankenkassen die Übernahme der damit verbundenen Kosten vorschreibt.

 Jede Krankenkasse hat in ihrer Satzung entsprechende Leistungen zu verankern.

 Das Ziel des Gesetzes ist die Förderung von gesundheitsorientiertem Handeln.

 Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sollen daher eine sozial bedingte Ungleichheit bei Gesundheitschancen beseitigen.

 

  Welcher Kurs kann Zertifiziert werden/Ein Praxisbeispiel

Zertifiziert werden können ausschließlich zeitlich abgeschlossene und konkret definierte Maßnahmen mit einem festgelegten Kursleiter. Die ZPP zertifiziert lediglich Maßnahmen, jedoch keine Kursleiter, Unternehmen oder Ausbildungsanbieter

1. Beispiel

Kursleiter A (Sport und Gymnastiklehrer, Zertifizierter Nordic-Walking und Rückenschul Kursleiter) will folgende Ausbildungen anbieten:


 

  Voraussetzung

Um die Qualität des Angebots zu sichern, können sich nur Kursleiter mit einer entsprechenden Grundausbildung zertifizieren lassen. Der Leitfaden Prävention gibt Auskunft darüber, welche Grundausbildungen und Zusatzqualifikationen für die verschiedenen Maßnahmen vorausgesetzt werden (siehe Tabelle).

Zusätzlich zum staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss wird eine entsprechende Zusatzqualifikation in dem jeweiligen Gebiet vorausgesetzt.

Tab.: Übersicht über die zur Zertifizierung zugelassenen Grundausbildungen der Handlungsfelder Bewegung und Stressbewältigung/Entspannung

 Voraussetzung

 Diese Angebote können nicht Zertifiziert werden.

 Angebote die nicht zu den 4 Handlungsfelder (Bewegung, Entspannung, Ernährung, Suchtmittelkonsum) gehören.

 Allgemeine Angebote des Freizeit- und Breitensports

 Maßnahmen, die vorwiegend dem Erlernen einer Sportart dienen

 Reine oder überwiegend gerätegestützte Angebote

 Angebote, die außschließlich die Nutzung von Geräten vorsehen

 Angebote, die außschließlich die Nutzung von Geräten bestimmter Firmen gebunden sind

 Dauerhaft angebotene Kurse

 Angebote für Kinder unter sechs Jahren (in Einzelfällen und  nur über den Setting-Ansatz)

  So funktioniert die Beantragung der Zertifizierung

Die Zertifizierung nach § 20 SGB V ist wichtig, denn ohne einen entsprechenden Nachweis erhalten die Kursteilnehmer die Kursgebühr nicht von ihren Krankenkassen erstattet. Der Kursanbieter muss deshalb zwingend von den Krankenkassen anerkannt sein. Für eine Anerkennung als Kursanbieter müssen die Vorgaben des § 20 SGB V erfüllt sein. Diese sind in den Leitfäden der gesetzlichen Krankenversicherungen konkretisiert. Das Verfahren ist kostenfrei und dauert maximal zehn Tage. Die Zertifizierung für dein Präventionskurs-Konzept erhälst du folgendermaßen.

Für eine Zertifizierung ist bei der ZPP folgendes einzureichen:

 Ein Nachweis einer der in Abb2 aufgeführten Grundqualifikation (z.B. Abschlusszeugnis des Studiums)

 Nachweis einer für Dein Angebot relevanten Zusatzqualifikation (z.B. Zertifikat Aquafitnesstrainer)

 Kurskonzept (Konzeption mit Angabe von: Zielgruppe, Zielen, Inhalten, Methoden; organisatorische Aspekte: Stunden- und Teilnehmerzahl, Termine, Kosten usw.)

 Stundenbilder aller Unterrichtseinheiten (9 Kurstage à 9 Stundenbilder)

 Unterlagen für die Teilnehmer (z.B Infobroschüren oder PDF`s)

 Weitere Unterstürzende  Medien, welche die Nachhaltigkeit des Programms sichern sollen (Kursleitermanual, Teilnehmermaterial, Hausaufgaben)

Die Umsetzung der Kurse erfolgt entweder zielgerichtet in einer Einrichtung oder im Alltag. Kursanbieter haben die Möglichkeit, ihre Leistungen in einem Fitnessstudio anzubieten. Es ist aber auch möglich sie in das alltägliche Leben, beispielsweise in Kitas, Schulen und Betrieben zu integrieren.

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